HumanX GmbH

63 IN 179/23 01.11.2023 AG Cottbus (Brandenburg)
Register
Cottbus, HRB 11519
Sitz
Wildau
Adresse
Freiheitsstraße 124-126, 15745 Wildau
Geschäftszweig
Entwicklung, Herstellung, Vertrieb von patientenspezifischen anatomischen Modellen, eingetragener Sitz: Freiheitsstrasse 124, 15745 Wildau, vertreten durch die Geschaftsfuhrerin Frau Dipl.-Ing.-Viola Pfutzner wurde am 27.10.2023, um 13:36 Uhr, das Insolven
Nachricht
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HumanX GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 11519 CB), Freiheitsstraße 124-126, 15745 Wildau , Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb von patientenspezifischen anatomischen Modellen, eingetragener Sitz: Freiheitsstraße 124, 15745 Wildau, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dipl.-Ing.-Viola Pfützner wurde am 27.10.2023, um 13:36 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Krafft, Otto-Nagel-Straße 14, 14467 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.12.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.12.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Montag, 15. Januar 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 1. November 2023, Az.: 63 IN 179/23

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