die.Berater GmbH

70a IN 40/25 19.02.2026 AG Köln (Nordrhein-Westfalen)
Register
Köln, HRB 117819
Sitz
Pulheim
Adresse
Igelweg 6, 50259 Pulheim
Geschäftszweig
der Vertrieb von Photovoltaikinstallationen und Glasfaseranschlussen
Nachricht
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 40/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117819 eingetragenen die.Berater GmbH, Donatusstr. 127 - 129, 50259 Pulheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Igelweg 6, 50259 Pulheim

wird der Eröffnungsbeschluss vom 01.02.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es im Rubrum richtig heißt:

...gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Igelweg 6, 50259 Pulheim...,

statt:

...gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer, Igelweg 6, 50259 Pulheim und Herrn Edwin Dik, Wiesengrund 19, 23869 Elmenhorst...



Gründe:

Herr Dik hat sein Geschäftsführer Geschäftsführer, also nach Antragstellung niedergelegt, was am 19.03.2025 in das Handelsregister eingetragen, aber
versehentlich nicht in der Verfahrensdatenbank des Insolvenzgerichts nachgetragen wurde, sodass sich ein veraltetes Rubrum fortgeschrieben hat. Dies war zu berichtigen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.




Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.


70a IN 40/25
Amtsgericht Köln, 19.02.2026

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