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Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 214 IN 1537/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H. & P. Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Am Zweigwerkufer 4, 09405 Zschopau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 12959
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Zaspel
ergeht am 19.12.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 19.12.2022 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Andrè Müller
c/o insa/res Müller - Hahn lnsolvenzverwaltung GbR
Dresdner Straße 86
09130 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444390
Telefax: 0371 4443911
Email geschäftlich: info-ch@insares.de
Website: www.insares.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 03.02.2023 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 17.03.2023 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Beschluss kann für die Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.