Clean Logistics SE

46 IN 12/23 11.09.2025 AG Lüneburg (Niedersachsen)
Register
Hamburg, HRB 130199
Sitz
Winsen (Luhe)
Adresse
Messerschmittstr. 6, 21423 Winsen (Luhe)
Nachricht
46 IN 12/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Clean Logistics SE, Messerschmittstr. 6, 21423 Winsen (Luhe) (AG Hamburg, HRB 130199), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, (geschäftsführender Direktor), wurde beschlossen:

Auf Antrag des Insolvenzverwalters in dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung vom 20.08.2025 wird der Beschluss der Gläubigerversammlung, die Zustimmung zu dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 16.07.2025 auf Erhebung einer Klage mit einem Streitwert von EUR 3.500.000,00 wegen Insolvenzanfechtung gegen die ARAKOS Service GmbH, die KIV Zweite Vermögensverwaltungs GmbH und die KIV Dritte Vermögensverwaltungs GmbH nicht zu erteilen, gemäß § 78 Abs. 1 InsO aufgehoben.

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 08.10.2025, 10:00 Uhr, Saal 314, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.

Der Termin dient der (nochmaligen) Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Zustimmung zur Erhebung einer Klage durch den Insolvenzverwalter mit einem Streitwert von EUR 3.500.000,00 wegen Insolvenzanfechtung gegen die ARAKOS Service GmbH, die KIV Zweite Vermögensverwaltungs GmbH und die KIV Dritte Vermögensverwaltungs GmbH sowie gegebenenfalls zum Abschluss eines angemessenen Vergleichsvertrages.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 11.09.2025

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