Geschäftszweig
Handel, Dienstleistung, Marketing von Bierbrausystemen und Zubehor)., Postweg 12, 48465 Schuttorf (AG Osnabruck, HRB 131615), vertr. d.: 1. Marc Andre Blanque, Ostmarkstrasse 57, 48145 Munster, (Geschaftsfuhrer), 2. Thomas Vogel, Tuchters Kamp 26, 48465 Sc
Nachricht
7 IN 2/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Das Bier!" Brausysteme GmbH, (Geschäftszweig: Handel, Dienstleistung, Marketing von Bierbrausystemen und Zubehör)., Postweg 12, 48465 Schüttorf (AG Osnabrück, HRB 131615), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, als früherer GF d. Fa. "Das Bier!", Ostmarkstraße 57, 48145 Münster, (früherer Geschäftsführer Geschäftsführer, 2. Thomas Vogel, als früherer GF d. Fa. "Das Bier!", Tüchters Kamp 26, 48465 Schüttorf, (früherer Geschäftsführer Geschäftsführer, ist am 02.10.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 02.10.2025