DWG 23004 GmbH

810 IN 1830/25 D-9-7 12.02.2026 AG Frankfurt am Main (Hessen)
Register
Frankfurt am Main, HRB 133199
Sitz
Sulzbach
Adresse
Oberliederbacher Weg 25, 65843 Sulzbach
Geschäftszweig
Der Import und Export von und der Handel mit elektronischen Geräten aller Art.
Nachricht
810 IN 1830/25 D-82-: In dem Insolvenzverfahren DWG 23004 GmbH, Oberliederbacher Weg 25, 65843 Sulzbach (AG Frankfurt am Main, HRB 133199),
vertreten durch:
Wei Yang, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde am 11.02.2026 um 11:19 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 21 93 15 0, Fax: 069/ 21 93 15 99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.


Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 11.02.2026

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