TITUS Research GmbH

63 IN 211/23 02.10.2023 AG Cottbus (Brandenburg)
Register
Cottbus, HRB 13717
Sitz
Wildau
Adresse
Schmiedestraße 2 B, 15745 Wildau
Nachricht
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TITUS Research GmbH, Schmiedestraße 2 B, 15745 Wildau, wurde am 01.10.2023, um 08:15 Uhr, das Insol-venzverfahren eröffnet. Die Eigenverwaltung wird angeordnet. Die Insolvenzschuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.11.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.11.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Sachwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist Montag, der 4. Dezember 2023, 10:00 Uhr, Saal 020 (Thiemstraße 130). Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Sachwalters, die Bestellung eines Gläubigerausschusses, ggf. die Aufhebung der Eigenverwaltung, ggf. die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), zur Zustimmungsbedürftigkeit gem. § 277 InsO. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubi-ger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 2. Oktober 2023, Az.: 63 IN 211/23

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