Tastillery GmbH

67h IN 133/23 11.10.2023 AG Hamburg (Hamburg)
Register
Hamburg, HRB 140236
Sitz
Hamburg
Adresse
Danziger Straße 35 a, 20099 Hamburg
Geschäftszweig
die Produktion, Verarbeitung u.d. Handel m. alkoholischen und nicht-alkoholischen Getranken u. Zubehor sowie d. Veranstaltung v. Events u. Verkostungen
Nachricht
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 133/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140236 eingetragenen Tastillery GmbH, Danziger Straße 35 a, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer,


wird die Tagesordnung des auf Mittwoch, 25.10.2023, 10.00 Uhr im Gebäude Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, im Saal B405 anberaumten Berichts- und Prüfungstermins ergänzt und konkretisiert wie folgt:

- Abstimmung gem. § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO über den Verkauf der immateriellen Vermögensgegenstände und des Großteils des beweglichen Sachanlagevermögens der Schuldnerin an die EB Immo GmbH (jetzt: Tastillery Online GmbH).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung hierzu als zu besonders bedeutsame Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

67h IN 133/23
Amtsgericht Hamburg, 11.10.2023

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