GIGARON Projektentwicklungs und Gernalübernehmergesellschaft mbH

321 IN 2162/25 12.01.2026 AG Chemnitz (Sachsen)
Register
Chemnitz, HRB 14356
Sitz
Chemnitz
Adresse
Beyerstraße 25, 09113 Chemnitz
Geschäftszweig
Schlusselfertige Errichtung und/oder Sanierung von Wohnund Geschaftsbauten als Generalubernehmer; Erschliessung von Bauobjekten als Erschliessungstrager) wird am 12.01.2026 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eroffnet.
Nachricht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 2162/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GIGARON Projektentwicklungs- und Generalübernehmergesellschaft mbH, Beyerstraße 25, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 14356
vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Pfeifer

ergeht am 12.01.2026 nachfolgende Entscheidung:


1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Schlüsselfertige Errichtung und/oder Sanierung von Wohnund Geschäftsbauten als Generalübernehmer; Erschließung von Bauobjekten als Erschließungsträger) wird am 12.01.2026 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Christoph Mathern
Kanzlerstraße 34
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 490 90
Telefax: 0371 490 9123
Email geschäftlich: info@mathern-chemnitz.com

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 27.02.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 10.04.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.


Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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