Nachricht
8 IN 725/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kleb- und Gießharztechnik Dr. Ludeck GmbH, Frankfurter Chaussee 56, 15370 Vogelsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 14383FF
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Kaufvertrag vom 25.01./26.01.2023 über Gegenstände des immateriellen Vermögens der Schuldnerin zwischen dem Insolvenzverwalter und der Rotorcomp Verdichter GmbH
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.03.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 16.02.2023