HIP Haus- und Immobilienservice Putgolla GmbH

63 IN 240/23 02.02.2024 AG Cottbus (Brandenburg)
Register
Cottbus, HRB 14468
Sitz
Kolkwitz
Adresse
Am Klinikum 52, 03099 Kolkwitz
Geschäftszweig
Bauhauptgewerk mit den Schwer-punkten Dachdeckerei, Dachklempnerei und Zimmerei, Am Klinikum 52, 03099 Kolkwitz, wurde am 30.01.2024, um 05:52 Uhr, das Insolvenzverfahren eroffnet. Zum Insol-venzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andre Binder, Krausenstra
Nachricht
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIP Haus- und Immobilienservice Putgolla GmbH (HRB 14468 CB), Geschäftszweig: Bauhauptgewerk mit den Schwer-punkten Dachdeckerei, Dachklempnerei und Zimmerei, Am Klinikum 52, 03099 Kolkwitz, wurde am 30.01.2024, um 05:52 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insol-venzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt André Binder, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, 17. April 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 31. Januar 2024, Az.: 63 IN 240/23

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