dbv events UG (haftungsbeschränkt)

63 IN 173/22 19.12.2022 AG Cottbus (Brandenburg)
Register
Cottbus, HRB 14654
Sitz
Cottbus
Adresse
Adolph-Kolping-Str. 10, 03046 Cottbus
Geschäftszweig
Ladenbau, Auf- und Abbau v. Messestanden u.a., vertr. d. d. GF David Klewin, Adolph-Kolping-Str. 10, 03046 Cottbus, eingetragener Sitz: Cottbus, vertreten durch den Geschaftsfuhrer Herrn David Klewin, Am Nordrand 30, 03044 Cottbus wurde am 16.12.2022, um
Nachricht
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dbv events UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 14654 CB), Geschäftszweig: Ladenbau, Auf- und Abbau v. Messeständen u.a., vertr. d. d. GF David Klewin, Adolph-Kolping-Str. 10, 03046 Cottbus, eingetragener Sitz: Cottbus, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn David Klewin, Am Nordrand 30, 03044 Cottbus wurde am 16.12.2022, um 09:17 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.01.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.02.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 1. März 2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 16.12.2022
Az.: 63 IN 173/22

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