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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BL Verpackungs AG (frühere Bezeichnung: BIO-LUTIONS International AG) (Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRB 147514), Dorotheenstraße 64, 22301 Hamburg, eingetragener Sitz: Hamburg, weitere Anschrift: Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit: Neuer Hafen 5, 16303 Schwedt/Oder, vertreten durch die Vorstände - Verfahrensbevollmächtigter: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1 - 3, 60327 Frankfurt am Main -
werden die angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderungen gem. § 39 InsO geprüft (§ 177 Abs. 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der angemeldeten nachrangigen Forderungen gem. § 39 InsO die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 29. Januar 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 2. Januar 2026
15 IN 43/23