Borgers Süd GmbH

43 IN 644/22 17.01.2024 AG Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)
Register
Memmingen, HRB 14757
Sitz
Krumbach
Adresse
Michael-Faist-Straße 11-15, 86381 Krumbach
Geschäftszweig
Forschung und Entwicklung, Herstellung, Weiterverarbeitung, Vertrieb von und Handel mit Produkten fur die Weiterverarbeitung in der Automobilindustrie und anderen Branchen
Nachricht
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 644/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 14757 eingetragenen Borgers Süd GmbH, Michael-Faist-Straße 11-15, 86381 Krumbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte McDermott Will & Emery Steuerberater LLP, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf

wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Allianz Trade Deutschland vertr. d. Thomas Harbrecht, Gasstraße 29, 22761 Hamburg wie folgt festgesetzt.

Vergütung ... €
Auslagen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ... €
Endbetrag
hiervon 1/3
... €

... €



Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 50,00 und 300,00 € je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 300,00 € angemessen ist. Für 29 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands ergibt sich eine Vergütung in Höhe von 8.700,00 €. Hinzu kommt die Vergütung für einen Zeitaufwand von 12 Stunden mit einem Stundensatz von ... € in Höhe von ... €.
Von dem Gesamtbetrag macht das vorläufige Gläubigerausschussmitglied einen Anteil von 1/3 geltend, da die Antragstellerin in drei Verfahren der Borgers Gruppe zum vorläufigen Gläubigeraussschussmitglied bestellt worden ist, und die Gläubigerausschusssitzungen parallel geführt worden sind.
Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten ... €
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.

Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.122 eingesehen werden.


43 IN 644/22
Amtsgericht Bielefeld, 17.01.2024

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