TAS Überseering HON GmbH

67h IN 27/24 02.12.2025 AG Hamburg (Hamburg)
Register
Hamburg, HRB 148082
Sitz
Hamburg
Adresse
An der Alster 1, 20099 Hamburg
Geschäftszweig
Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Verausserung des Grundstucks Caracasweg, Jahnring, Kapstadtring und weiterer Grundstucke etc.
Nachricht
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 27/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148082 eingetragenen CNH GmbH (vormals: TAS Überseering HON GmbH), An der Alster 1, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer,



wird zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss eines Prozessvergleichs mit der Meding Plan +Projekt GmbH in dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg (AZ. 321 O 172/21), der derzeit gem. § 240 InsO unterbrochen ist. Der Rechtsstreit soll wieder aufgenommen werden, in dem Zuge sollen Klage und Widerklage durch den vom Verwalter ausgehandelten Vergleich geregelt werden, wonach der Schuldnerin als Klägerin gegen die Beklagte ein Schadenersatzanspruch zusteht, sie gegenüber diesem mit ihr zustehenden und ausstehenden Vergütungsansprüchen nach dem Generalplanervertrag zum Teil aufrechnen kann, die Beklagte den Restbetrag an den Verwalter zu zahlen hat. Weitere Einzelheiten des Vergleichs, der zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Gläubigerversammlung bedarf, können durch verfahrensbeteiligte Personen zu den Geschäftszeiten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer B430, eingesehen werden. Auf Bl. 348 - 351 der Gerichtsakte wird hierzu ausdrücklich Bezug genommen, sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen

Termin bestimmt auf

Mittwoch, 17.12.2025, 10:40 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67h IN 27/24
Amtsgericht Hamburg, 01.12.2025

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