Geschäftszweig
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel, Im- und Export, Lagerung, Verarbeitung, Verpackung und der Anbau von Bestandteilen und Produkten von Medizinprodukten
Nachricht
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 353/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155472 eingetragenen leafGlobal GmbH, Brandshofer Deich 10, 20539 Hamburg, -führungslos-
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Die Gläubigerversammlung ermächtigt den Insolvenzverwalter, im Hinblick auf die Forderungen gegen die groupW3 GmbH, gegen die SN Beteiligungen Holding AG und gegen Herrn Dr. Thomas Wüstefeld
- Klagen zu erheben, gegebenenfalls unter Einbindung eines Prozessfinanzierers,
- angemessene Vergleiche mit den Anspruchsgegnern zu schließen
- von einer weiteren Betreibung der Forderungen bei fehlenden Erfolgsaussichten der Einziehung der Forderungen abzusehen.
bestimmt auf
Donnerstag, 26.02.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 353/23
Amtsgericht Hamburg, 28.01.2026