Geschäftszweig
Entwicklung, Verbreitung und Vermarktung von Software, insbesondere im Internet sowie die Durchfuhrung von Bildungsveranstaltungen etc.
Nachricht
3610 IN 4586/25
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CareerFoundry GmbH, c/o THE GATE, Torstraße 177, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 155933
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle Partnerschaft, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln, Gz.: 2025/03325
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 19.01.2026 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
1.
Den Verkauf an einen Dritten gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 160 Abs. 1 InsO nach
folgenden Maßgaben:
a.
Die Veräußerung der immateriellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin an einen
Dritten für einen Kaufpreis von mindestens 30.000 € zzgl. USt., wobei der Dritte 4.000 € zzgl. USt. an die Schuldnerin leistet, wenn der variable Kaufpreis insgesamt geringer ist als
5.000 € netto gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 160 Abs. 1 InsO,
b.
Den Neuabschluss der Bildungsgutschein-Kundenverträge der Schuldnerin durch einen
Dritten mit Wirkung zum 28.02.2026 für einen variablen Kaufpreis von 15 % der im Zeitraum
vom 01.03.2026 bis zum 31.12.2026 von dem Dritten aufgrund der Bildungsgutschein-
Kundenverträge der Schuldnerin erwirtschafteten Umsatzerlöse, wobei der variable
Kaufpreis in Höhe von insgesamt bis zu 5.000 € netto auf den Kaufpreis in Ziffer 1
angerechnet werden kann gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 160 Abs. 1 InsO,
c.
Die Weitergabe von Kundenanfragen (Leads) der Schuldnerin an einen Dritten zwecks
Vertragsanbahnung für einen variablen Kaufpreis von 20 % der im Zeitraum vom
01.03.2026 bis 31.12.2026 von dem Dritten aufgrund der Leads erwirtschafteten
Umsatzerlöse, wobei der variable Kaufpreis in Höhe von insgesamt bis zu 5.000 € netto auf
den Kaufpreis in Ziffer 1 angerechnet werden kann gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 160 Abs. 1 InsO
2. den Verkauf an eine der Schuldnerin nahestehende Person i.S.d. § 138 InsO gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 162 Abs. 1 Nr. 1 InsO nach folgenden Maßgaben:
Die Veräußerung der immateriellen Vermögensgegenstände der Schuldnerin an eine der
Schuldnerin nahestehende Person i.S.d. § 138 InsO gem. §§ 270 Abs. 1 S. 2, 162 Abs. 1
Nr. 1 InsO für einen Kaufpreis von mindestens 50.000 € zzgl. USt.
wird bestimmt auf
Freitag, 06.02.2026, 12:00 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.01.2026