Rothenburger Marktfrisch Verarbeitungs- und Handelsgesellschaft mbH

557 IN 765/23 24.04.2024 AG Dresden (Sachsen)
Register
Dresden, HRB 1589
Sitz
Rothenburg
Adresse
Dransfelder Straße 7, 02929 Rothenburg
Nachricht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 557 IN 765/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rothenburger Marktfrisch Verarbeitungs- und Handelsgesellschaft mbH, Dransfelder Straße 7, 02929 Rothenburg, Amtsgericht Dresden , HRB 1589
vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,

Dem Sachwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung und Auslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 22.04.2024 festgesetzt. Dem Verwalter wurde die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Masse gestattet.

Als Berechnungsmasse wurde die Teilungsmasse aus dem Insolvenzplan in Höhe von 2.748.696,55 EUR herangezogen, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Die Sachwaltervergütung gemäß § 12 Abs. 1 InsVV wurde um 120 % aus folgenden Gründen erhöht: Unternehmensfortführung über 9 Monate mit 99 Arbeitnehmern, Kontroll- und Informationspflichten gegenüber dem Gläubigerausschuss, M&A-Prozess / Investorensuchprozess, Insolvenzplan in Form eines Fortführungsplans.

Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Die nachgewiesenen besonderen Kosten für die übertragenen Zustellauslagen wurden gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV festgesetzt.

Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.

Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.



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