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654 IN 90/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Seitner GmbH, Am Sandnickel 8, 63811 Stockstadt, vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15961
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jagusch & Purucker Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bamberger Straße 9b, 63743 Aschaffenburg, Gz.: K-23/0065-DJ/Schl
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit Stefan Seitner über die Rückzahlung von aus dem Vermögen der Schuldnerin unterschlagenen Beträgen in Höhe von nominal insgesamt 47.250,98 € gemäß dem mit Schreiben vom 12.11.2025 dem Insolvenzgericht vorgelegten Vergleichsentwurf
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.12.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht -, Schlossplatz 5, 63739 Aschaffenburg erhoben werden.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Vergleichsentwurf kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 17.11.2025