Nachricht
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bauer GmbH Werkzeug- und Formenbau, Isenbrunn 6, 85137 Walting-Isenbrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, geboren am 24.06.1976, Isenbrunn 6, 85137 Walting-Isenbrunn, dieser vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, geboren am 24.09.1974, Am Kernberg 5, 85137 Walting-Gungolding
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 165
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Montag, 26.06.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, Ingolstadt, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
|1. Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO)
Ich bitte zu gestatten, dass das nachfolgende Verfahrenskonto im Sinne eines Hinterlegungskontos aufrechterhalten werden kann:
Bank: UniCredit Bank-HypoVereinsbank
IBAN: DE95 7602 0070 0039 1217 51
BIC: HYVEDEMM460
Inhaber: Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck w/Bauer GmbH Werkzeug und Formenbau
2. Zustimmungen (§§ 160, 162 InsO)
a) Ich beantrage die Zustimmung zur Einzelveräußerung der zur Sicherheit an die
Sparkasse Ingolstadt übereigneten Gegenständen, namentlich
- 1 Hochgeschwindigkeits-Bearbeitungszentrum DROOP&REIN FOG 2500 HS11/15NW, Baujahr
1996, SN 01065, CNC Fidia C20, X/Y/Z 3.500/2.500/1.200 mm, 5-Achsen (simultan),
Tischbelastung 50.000 kg, und
- 1 Hallenkran DEMAG 50/50, Tragkraft 50 Tonnen, 2 Laufkatzen (1 Katze laute Laufgeräusche)
zu einem Kaufpreis von netto EUR 38.000,00 an den vormaligen Vermieter, Herrn
Gerhard Graef.
Die Liquidationswerte dieser Gegenstände wurden mit netto EUR 25.500,00 ermittelt. Ein alternatives Angebot lag bei netto EUR 34.150,00.
b) Ich bitte vorab um Zustimmung, dass - soweit es im Laufe der Abwicklung des Insolvenzverfahrens erforderlich wird - Rechtsstreite i. S. d. § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO geführt werden dürfen bzw. zur Vermeidung solcher Rechtsstreite Vergleiche oder Schiedsverträge geschlossen werden können. Dies betrifft insbesondere einen potentiellen Rechtsstreit und/oder Vergleichsschluss hinsichtlich der möglicherweise anfechtbaren Übertragung des Anlagevermögens wie im Bericht zur Gläubigerversammlung dargestellt an Herrn Graef und/oder einen Rechtsnachfolger.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 19.06.2023