Greenbox Global Holding GmbH

36g IN 502/24 06.01.2026 AG Charlottenburg (Berlin) (Berlin)
Register
Berlin, HRB 165484
Sitz
Berlin
Adresse
Mariendorfer Damm 1, 12099 Berlin
Geschäftszweig
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen
Nachricht
36g IN 502/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Greenbox Global Holding GmbH, Mariendorfer Damm 1, 12099 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 165484
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zur Veräußerung nachfolgender Positionen an die PCC Consulting & Engeneering GmbH für einen Kaufpreis in Höhe von insgesamt 115.000,00 EUR
|Gesamtheit der Betriebs- und Geschäftsausstattung;
|Gesamtheit der Schutzrechte und Internetdomains (Goodwill);
|Geschäftsanteile Greenbox Mobile Energy GmbH;
|Geschäftsanteile Erisha Hydrogen India Private Ltd.;
|Geschäftsanteile Greenbox Energy Assets Beteiligungsgesellschaft mbH;
|Forderungen gegen ELO Mobility GmbH;
|Forderungen gegen TEGEM Service GmbH;
|Forderungen gegen Vision20 Beteiligungen KG

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.01.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.01.2026


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