Nachricht
71 IN 183/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Böhmer und Joerges GmbH, Altonaer Chaussee 102 A, 22869 Schenefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 17063 PI
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ReSolve PartmbB, Am Schölerberg 9, 49082 Osnabrück, Gz.: RS/2026/008
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Ermächtigung des Insolvenzverwalters, den Unternehmensverkauf zum Preis von insgesamt 3.000,00 EUR an die Böhmer Dachbau UG (haftungsbeschränkt) zu genehmigen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.05.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Pinneberg, Außenstelle Quickborn, Pascalkehre 1, 25451 Quickborn, erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 03.02.2026