evectro innovation GmbH

67b IN 167/25 11.11.2025 AG Hamburg (Hamburg)
Register
Hamburg, HRB 172069
Sitz
Hamburg
Adresse
Rugenbarg 12a, 22549 Hamburg
Geschäftszweig
Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von strategischen Markenentwicklungen, soweit hier keine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Entwicklung und Vertrieb von Produkten etc.
Nachricht
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 167/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 172069 eingetragenen evectro innovation GmbH, Rugenbarg 12a, 22549 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,


wird angeordnet:

Das weitere Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Der Termin vom 09.12.2025 wird aufgehoben.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 09.12.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den im Eröffnungsbeschluss genannten Tagesordnungspunkten einreichen.

Gehen bis zum Stichtag keine Erklärungen stimmberechtigter Gläubiger ein, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 Abs.1 Satz 3 InsO analog).


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67b IN 167/25
Amtsgericht Hamburg, 10.11.2025

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