CR Portfolio 2 GmbH

67a IN 35/23 04.09.2023 AG Hamburg (Hamburg)
Register
Hamburg, HRB 178810
Sitz
Hamburg
Adresse
Bergstraße 28, 20095 Hamburg
Geschäftszweig
Geschaftsfuhrung von Personen- und/oder Kapitalgesellschaften, insbesondere von Fondsgesellschaften (Portfolio) und die Umsetzung von gemeinsamen Projekten aus den Hausern ZVD Zentrale Verwaltungs- und Dienstleistungen fur Pflegeheime OHG und ConReal Estat
Nachricht
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 35/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 178810 eingetragenen CR Portfolio 2 GmbH, Bergstraße 28, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,



wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung zur Zustimmung zu einem Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter Dr. Ralf Pachmann
a) CR 1 GmbH & Co. KG
b) CR Bönen GmbH & Co. KG
c) CR Dortmung-Derne GmbH & Co. KG

und Christian Scholz als Insolvenzverwalter
d) CR Portfolio 2 GmbH
e) Conreal Estate GmbH
bestimmt auf

Mittwoch, 04.10.2023, 11:40 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67a IN 35/23
Amtsgericht Hamburg, 04.09.2023

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