UT & Trading UG (haftungsbeschränkt)

84 IN 13/23 18.12.2025 AG Münster (Westfalen) (Nordrhein-Westfalen)
Register
Münster (Westfalen), HRB 17943
Sitz
Münster
Adresse
Mondstr. 4, 48155 Münster
Nachricht
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 13/23

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 17943 eingetragenen UT & Trading UG (haftungsbeschränkt), Mondstr. 1, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Geschäftsführer, Wolbecker Straße 9 b, 48155 Münster



wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO).


Der Vorschussbetrag in Höhe von 2.550,00 EUR ist entsprechend der Vorschrift § 207 Abs. 3 InsO auf die Verwaltervergütung und die Gerichtskosten verteilt worden.

Soweit die Niederschrift vom 3.12.2025 den Vorschussbetrag mit 2.500,00 EUR anführt, handelt es sich insoweit um einen offensichtlichen Schreibfehler im Sinne von § 319 ZPO i.V.m. § 4 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B eingesehen werden.


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 207 InsO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 216 Abs. 1 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem Insolvenzgläubiger und dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

84 IN 13/23
Amtsgericht Münster, 17.12.2025

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