FRIGOQUIP GmbH

38 IN 44/25 24.11.2025 AG Osnabrück (Niedersachsen)
Register
Osnabrück, HRB 18306
Sitz
Melle
Adresse
Denkmalsweg 1, 49324 Melle
Geschäftszweig
Die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb kühlhaustechnischer Anlagen, sowie die Ausübung aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.
Nachricht
38 IN 44/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRIGOQUIP GmbH, Denkmalsweg 1, 49324 Melle, DEUTSCHLAND (AG Osnabrück, HRB 18306), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Bakumer Str. 74, 49324 Melle, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:


Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird bestimmt auf

15.12.2025.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- die Übertragung des Geschäftsbetriebes im Ganzen zum 01.11.2025 an die FRIGOQUIP Systems GmbH i.G.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 24.11.2025

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