Nachricht
|Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen
Az.: 1500 IN 468/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
3Bau GmbH, Possartstraße 9, 81679 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bauer Dominik, geboren am 06.10.1977
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 184791
- Schuldnerin -
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erlässt das Amtsgericht München am 07.06.2023 folgenden
Beschluss
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Die Tagesordnung des mit Eröffnungsbeschluss vom 29.03.2023 bestimmten Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung am
Dienstag, 27.06.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
wird um die vom Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 01.06.2023 mitgeteilten und gem. § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 InsO zustimmungsbedürftigen besonders bedeutsamen Rechtshandlungen wie folgt ergänzt:
Der Insolvenzverwalter wird im o.g. Termin die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur
|freihändigen, bestmöglichen Veräußerung des unbebauten Grundstücks in Gersthofen, Donauwörther Straße, eingetragen im Grundbuch von Gersthofen, Grundbuch-Band 302, Grundbuchblatt 10040, Flurstück 1281, im Wege eines Bieterverfahrens;
|freihändigen, bestmöglichen Veräußerung folgender, jeweils im Grundbuch des Amtsgerichts Freising eingetragener Immobilienobjekte in der Klebelstraße 4, 85356 Freising, im Rahmen einer Verwertungsvereinbarung mit der Merkur Privatbank KGaA:
|Blatt 26404, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (eine Wohnung samt Kellerraum)
Blatt 26413, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (eine Wohnung),
|Blatt 26414, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (eine Wohnung samt Kellerraum),
|Blatt 26420, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (ein Kellerraum),
|Blatt 26421, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (ein Kellerraum),
|Blatt 26422, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (ein Kellerraum),
|Blatt 26423, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (ein Kellerraum),
|Blatt 26425, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (eine Fahrradbox),
|Blatt 26428, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (eine Fahrradbox)
|Blatt 26438, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (ein Tiefgaragenstellplatz)
|Blatt 26439, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (ein Tiefgaragenstellplatz)
|Blatt 26442, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (ein Duplexstellplatz)
|Blatt 26444, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (zwei Duplexstellplätze)
|Blatt 27779, Flurstück 1356/3, 1356/4, 1356/8 (eine Wohnung samt Kellerabteil
beantragen.
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.