NordCeram Produktion GmbH

531 IN 4/23 01.09.2023 AG Bremen (Bremen)
Register
Bremen, HRB 18566 HB
Sitz
Bremen
Adresse
Schönebecker Straße 101, 28759 Bremen
Nachricht
531 IN 4/23: Am 01.09.2023 um 09:15 Uhr ist über das Vermögen der NordCeram Produktion GmbH, Schönebecker Straße 101, 28759 Bremen (AG Bremen, HRB 18566 HB), vertr. d.: 1. Peter Jetz, (Geschäftsführer), 2. Klaus-Martin Andreas, (Geschäftsführer), 3. Alexander Lakos, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 EuInsVO eröffnet worden. Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, Tel.: 040 22667-7, Fax: 040 22667-888. Insolvenzforderungen sind bis zum 26.09.2023 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Es ist Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 12.10.2023, 11:00 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen ein Berichtstermin zur Durchführung einer Gläubigerversammlung abgehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich. Tagesordnung:
Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:
- die Person des Sachwalters (§§ 274, 57 InsO)
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 160, 276 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100 InsO)
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren am 09.11.2023 geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Bremen













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