NGENA GmbH

810 IN 457/23 N-13-5 12.07.2023 AG Frankfurt am Main (Hessen)
Register
Bonn, HRB 20074
Sitz
Frankfurt am Main
Adresse
Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt am Main
Nachricht
810 IN 457/23 N-13-5 - Am 01.07.2023 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren NGENA GmbH, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt am Main (AG Bonn, HRB 20074),
vertreten durch:
1. Dr. Marcus Hacke, (Geschäftsführer),
2. Bart Wessel de Graaff, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Wellensiek Rechtsanwälte, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@wellensiek.de, Internet: www.wellensiek.com
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 24.07.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, den 08.08.2023, 09:00 Uhr, Saal 202, Gebäude A eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt abgehalten:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO.
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum Termin am 08.08.2023 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Gebäude F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen.
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.07.2023

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