Haus Hoheneck Aschbach GmbH

7 IN 16/23 15.01.2024 AG Uelzen (Niedersachsen)
Register
Lüneburg, HRB 201533
Sitz
Bienenbüttel
Adresse
Dorfstraße 2, 29553 Bienenbüttel
Nachricht
7 IN 16/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus Hoheneck Aschbach GmbH, Dorfstraße 2, 29553 Bienenbüttel (AG Lüneburg, HRB 201533), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Dorfstraße 2, 29553 Bienenbüttel, (Geschäftsführer Geschäftsführer, 2. Olaf Schlawien, Dorfstraße 2, 29553 Bienenbüttel, (Geschäftsführer Geschäftsführer, sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche, Dannenberg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

Die Vergütung wird gegen die Schuldnerin festgesetzt.


G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 30.11.2023 beantragte der vorläufige Sachwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

Die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters wird gesondert vergütet. Er erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Sachwalters bezogen auf die Berechnungsmasse (§ 12 a InsVV). Der Sachwalter erhält in der Regel 60 % der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung.
Ferner waren Zuschläge - in der Gesamtschau - mit 35 % bei der Vergütung des vorläufigen Sachwalters festzusetzen.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.


Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Uelzen, 11.01.2024

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