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47 IN 48/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Autopoint Helpsen UG (haftungsbeschränkt), Enzer Straße 47, 31691 Helpsen (AG Stadthagen, HRB 201974), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Brunnenstraße 6, 31712 Niedernwöhren, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 20.01.2026