Zimmerei M. Raker GmbH

9 IN 69/25 01.12.2025 AG Cloppenburg (Niedersachsen)
Register
Oldenburg (Oldenburg), HRB 204754
Sitz
Halen
Adresse
Hauptstraße 13a, 49685 Halen
Geschäftszweig
Der Betrieb einer Tischlerei, die Herstellung und der Vertrieb von Fenstern, Türen sowie deren Installation bei Bauwerkserrichtungen, Instandsetzung und Modernisierung und artverwandte Geschäfte und der damit verbundene Vertrieb.
Nachricht
9 IN 69/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zimmerei M. Raker GmbH, Hauptstraße 13a, 49685 Halen (AG Oldenburg, HRB 204754), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Hauptstraße 13, 49685 Halen, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:


Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 18.12.2025, 10:30 Uhr, Saal 6, Hauptgebäude, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abstimmung über den Kaufvertrag vom 01.09.2025

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 28.11.2025

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