Nachricht
10 IN 18/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührig-Adam Wälzlager und Antriebstechnik GmbH, Böntalstraße 16, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 206426), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Gertsertsweg 3, 30629 Hannover, (Geschäftsführer Geschäftsführer, 2. Dr. Ing. Burkhard Bührig, Gertsertsweg 3, 30629 Hannover, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Der hiesige Beschluss vom 24.08.2023 betreffend die Bestimmung der besonderen Gläubigerversammlung auf
Freitag, den 29.09.2023, 10:00 Uhr,
Saal 33, Karlstraße 15, 37601 Holzminden.
wie folgt ergänzt:
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- die Veräußerung der wesentlichen Vermögenswerte (materielle und immaterielle) der Schuldnerin gemäß Kaufvertrag vom 03.07.2023 mit der Josef Blässinger GmbH & Co. KG zu einem Gesamtkaufpreis von 380.000,00 Euro (bereits im Beschluss vom 24.08.2023 enthalten).
- Zustimmung zum Abschluss eines Geschäftsanteilskaufvertrages zwecks Verkauf der Geschäftsanteile der Insolvenzschuldnerin an der LSC Linear Service Center GmbH zu einem Kaufpreis von 335.000,00 Euro an die Hausmann + Haensgen GmbH & Co. KG (neu).
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 31.08.2023