Nachricht
Amtsgericht
Hildesheim
Beschluss
51 IN 32/23
14.03.2024
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Die fleissigsten Bienchen GmbH vertr. d. d. GF´in Nicole Tefke, geboren am 02.10.1980, Gartenstraße 10, 31079 Sibbesse (AG Hildesheim, HRB 207667),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze bestimmt auf
Montag, den 15.05.2024
Schriftsätze, die nach diesem Termin bei Gericht eingehen, sind nicht zu berücksichtigen.
Tagesordnung:
Anhörung und Zustimmung der Gläubiger gem. §160 Abs. 2 Nr. 3 InsO
Genehmigung des Unternehmenskaufvertrages vom 01.12.2023, mit dem das Unternehmen im Ganzen veräußert wurde an die geschäftsführende Gesellschafterin Nicole Tefke, Sarstedt.
Auf den Bericht des Insolvenzverwalters vom 23.01.2024 und die am 13.03.2023 zur Akte gereichte Kopie des Vergleichs, wird Bezug genommen.
Gem. §160 InsO gilt die Zustimmung zu dem Vorhaben des Insolvenzverwalters als erteilt, wenn nicht innerhalb der obigen Frist ein Verfahrensbeteiligter beim Insolvenzgericht schriftlich widerspricht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Petzold
Rechtspflegerin