G & G Gebäudeservice GmbH

50 IN 9/23 02.11.2023 AG Hildesheim (Niedersachsen)
Register
Hildesheim, HRB 207959
Sitz
Hildesheim
Adresse
Marienburger Straße 144, 31141 Hildesheim
Nachricht
50 IN 9/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & G Gebäudeservice GmbH, Marienburger Straße 144, 31141 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207959), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, (Geschäftsführer Geschäftsführer, 2. Christoph Grabert, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Dienstag, 28.11.2023, 09:00 Uhr, Saal 124, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 01.11.2023

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