Sonstiges

BaLotti Sanitär und Fliesen GmbH

7 IN 84/25 03.03.2026 AG Nordhorn (Niedersachsen)
Register
Osnabrück, HRB 208156
Sitz
Itterbeck
Adresse
Strieper Diek 1, 49847 Itterbeck
Geschäftszweig
Handel und Verkauf von Sanitärartikeln, Fliesen und mit Keramik und Betonfliesen, Steine und Split aller Art, Baustoffe aller Art, Zaunanlagen aller Art, Gartenmöbeln und Gartenhäusern aller Art, Pool- und Saunaanlagen aller Art sowie Gartenartikeln, Gart
Nachricht
7 IN 84/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BaLotti Sanitär und Fliesen GmbH, Strieper Diek 1, 49847 Itterbeck (AG Osnabrück, HRB 208156), vertr. d.: Insolvenzverfahren BaLotti Sanitär und Fliesen GmbH

Stichtag, der dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird bestimmt auf den
19.03.2026.

Der Termin dient der schriftlichen Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin, ggf. auch an besonders Interessierte gemäß § 162 InsO, konkret:

Der Termin soll der Beschlussfassung der Gläubiger über die Erteilung der Zustimmung dienen, dass der Insolvenzverwalter berechtigt ist, die zur Masse gehörende Betriebs- und Geschäftsausstattung gemäß Kauf- und Übernahmevertrag vom 01.01.2026 an die BaLotti Design UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den geschäftsführenden Alleingesellschafter Herrn Bas Bastiaan Jansen, Strieper Dieck I, 49847 Itterbeck, gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von € 14.400,00 zu verkaufen.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn keine schriftlichen Erklärungen zur Akte eingereicht werden. Zustimmung sowie Ablehnung können schriftlich bis zum 19.03.2026 einschließlich gegenüber dem Gericht zur Akte mitgeteilt werden. Eingänge nach dem 19.03.2026 dürfen nicht berücksichtigt werden.
Professionelle Einreicher gemäß § 130 d ZPO müssen die Erklärung ordnungsgemäß elektronisch übermitteln.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 02.03.2026

Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features