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11 IN 76/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Innenausbau-Nord GmbH, Danziger Straße 59, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 208468), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Lerchenstr. 64, 28832 Achim, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 18.02.2026