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46 IN 2/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MagnetMöbel TAVAR GmbH, Vindorfer Rund 3, 21368 Boitze (AG Lüneburg, HRB 208882), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Priesterrath 20, 41363 Jüchen, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 10.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.741,83 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Lüneburg, 15.01.2026