Nachricht
22 IN 32/23: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der AHD solewo GmbH, Allerbeekskehre 1, 21266 Jesteburg (AG Tostedt, HRB 209073), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Bergweg 44, 21266 Jesteburg, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 13.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Tostedt, 05.02.2026