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7 IN 65/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fahrschule Neuwinger UG (haftungsbeschränkt), An der Reithalle 5, 49843 Uelsen (AG Osnabrück, HRB 211316), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, An der Reithalle 5, 49843 Uelsen, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordhorn, 10.11.2025