Xing Fa GmbH

9 IN 64/23 17.11.2023 AG Meppen (Niedersachsen)
Register
Osnabrück, HRB 213019
Sitz
Papenburg
Adresse
Deverweg 33-37, 26871 Papenburg
Nachricht
9 IN 64/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Xing Fa GmbH, Deverweg 33-37, 26871 Papenburg (AG Osnabrück, HRB 213019), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Weißenburg 68, 26871 Papenburg, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 07.12.2023, 09:30 Uhr, Saal 1, Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstraße 20, 49716 Meppen.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Insolvenzverwalter und der Jiexian GmbH über das wesentliche bewegliche Anlagevermögen des Geschäftsbetriebes und den immateriellen Vermögenswert (Name "Kim & Kim") zu einem Kaufpreis von 16.000,00 EUR netto vom 29./30. September 2023

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 16.11.2023

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