Gaststätte Reinecke GmbH

36 IN 7/23 -3 15.09.2025 AG Hameln (Niedersachsen)
Register
Hannover, HRB 216346
Sitz
Barsinghausen
Adresse
Halbe Straße 3, 30890 Barsinghausen
Nachricht
36 IN 7/23 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gaststätte Reinecke GmbH, Halbe Straße 3, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 216346), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Forellenweg 2 b, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:


Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 01.10.2025, 09:30 Uhr, Saal 114, Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Abgeltung der Ansprüche der Insolvenzmasse gem. § 15 b InsO gegen die Geschäftsführer Geschäftsführer, 00 € im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 15.09.2025

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