Nachricht
4 IN 204/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Skool GmbH, Greimelstraße 28 c, 83236 Übersee, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 21770
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Warneke, Leonrodstraße 11, 83278 Traunstein, Gz.: 102/25 NI/WA
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Kaufvertrag vom 02.06.2025/06.10.2025
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.11.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Traunstein, Herzog-Otto-Str. 1, 83278 Traunstein erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 07.10.2025