Geschäftszweig
Erwerb und Gründung, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Gesellschaften und sonstigem Vermögen, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Leistungen, insbesondere im Bereich der Automatisierung im Fensterbau im ei
Nachricht
21 IN 98/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHO Abwicklungs GmbH, Linzer Straße 24, 53577 Neustadt (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 231361 B), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Linzer Straße 24, 53577 Neustadt, (Geschäftsführer Geschäftsführer, ist Frau Rechtsanwältin Mechthild Greve, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, zur Sonderinsolvenzverwalterin mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser als Insolvenzverwalter über das Vermögen Grundstücksgesellschaft Linzer Straße GmbH angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 14.11.2025