Nachricht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 53/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23697 eingetragenen Schreinerei Ney GmbH, Bahnhofstraße 20, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Viktoriastraße 2, 66111 Saarbrücken
hat der vorläufige Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 16.02.2024 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
110 IN 53/22
Amtsgericht Saarbrücken, 30.01.2024