Molinari Rail GmbH

2 IN 188/22 01.03.2023 AG Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt)
Register
Stendal, HRB 24608
Sitz
Dessau-Roßlau
Adresse
Am Waggonbau 11, 06844 Dessau-Roßlau
Nachricht
2 IN 188/22: Über das Vermögen der Molinari Rail GmbH, Am Waggonbau 11, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 24608), vertr. d.: Michele Molinari, Wiesentalweg 2, 8542 Wiesendangen, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2023 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Dr. Berner Insolvenzverwaltung, Reichardtstraße 14, 06114 Halle (Saale), Tel.: 0345/5237068, Fax: 0345/52509383, E-Mail: info@berner-insolvenzverwaltung.de, Internet: www.berner-insolvenzverwaltung.de.
Es wurde angeordnet:
Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte (-vor-vorläufige) Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Stadtsparkasse Dessau, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertr. d.d. Vorstand, Poststr. 8, 06844 Dessau-Roßlau (als Vertreterin der Gläubiger*innen mit den höchsten Forderungen)
- Herr Ronny Blackstein, Betriebsratsvorsitzender, Neue Str. 36, 06847 Dessau-Roßlau (als Vertreter der Arbeitnehmer*innen)
- Herr Tim Wierzbinski, Euler Hermes Deutschland, NL der Euler Hermes SA, Gasstr. 29, 22761 Hamburg (Warenkreditversicherer als Vertreter der absonderungsberechtigten Gläubiger*innen)
- Herr Thomas Speich, Eisenbahndienstleistungen (TSE), Brambacher Str. 28, 06846
Dessau-Roßlau (als Vertreter der Kleingläubiger*innen)
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.04.2023 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 02.05.2023, 10:00 Uhr, Saal 112, Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),



* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178;
179 InsO)
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 01.03.2023

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