Nachricht
3608 IN 12/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ZVK Chauffeur GmbH, ehemals geschäftsansässig Weitlingstraße 47, 10317 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 247082 B
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Erhebung einer Zahlungsklage wegen eines Erstattungsanspruchs in Höhe von 19.517,84 EURO aus Insolvenzanfechtung gegen die AOK Nordost und erforderlichenfalls Beendigung des Rechtsstreits im Wege eines Vergleichs
das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.01.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Antrag des Insolvenzverwalters liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.01.2026