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Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 108/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24864 eingetragenen DRUM Engineering GmbH, Marie-Curie-Straße 3, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Käthe-Kollwitz-Straße 23, 53879 Euskirchen
ist am 13.08.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Die Schuldnerin hat Restschuldbefreiung beantragt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
05.02.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zu den Vergütungsanträgen des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Verzeichnis der Massegläubiger sowie das Schlussverzeichnis liegen mit der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und dem gerichtlichen Prüfvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) aus.
96 IN 108/23
Amtsgericht Bonn, 11.12.2025