Fliesen-Ienco GmbH

59 IN 242/21 15.12.2022 AG Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)
Register
Stendal, HRB 25865
Sitz
Kabelsketal
Adresse
Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal
Nachricht
59 IN 242/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen-Ienco GmbH, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 25865), vertr. d.: Pietro Paolo Ienco, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), ist der Eröffnungsbeschluss vom 08.09.2021 hinsichtlich seines Rubrums berichtigt worden.

Statt
Fliesen-Ienco GmbH, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 25865),
vertreten durch:
Pierre Paolo Ienco, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer),

muss es richtig heißen:
Fliesen-Ienco GmbH, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 25865),
vertreten durch:
Pietro Paolo Ienco, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer),


Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) oder dem Landgericht Halle, Hansering 13, 06108 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 14.12.2022

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