Nachricht
Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen
Az.: 1507 IN 2028/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sequenz - Kommunikations & Marketing GmbH, Dachsteinstraße 14 a, 81825 München, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 266166
- Schuldnerin -
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erlässt das Amtsgericht München am 04.02.2026 folgenden
Beschluss
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Der Beschluss vom 05.01.2026 über die Aufforderung der Nachranggläubiger nach § 39 InsO zur Anmeldung ihrer Forderung sowie die Fristsetzung zum Widerspruch hiergegen wird aufgehoben.
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Gründe:
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Der Beschluss erging irrig und ist gegenstandslos. Die Aufforderung an die Nachranggläubiger nach § 39 InsO erfolgte bereits mit Beschluss vom 12.05.2025. Der betreffende Prüfungstermin wurde am 20.05.2025 durchgeführt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.02.2026 -